Philosophie II / Theoretische Philosophie
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Bewerbung

ThPhil Logo - neu   Masterstudiengang Theoretische Philosophie: Bewerbung

 
Grundvoraussetzung für die Immatrikulation in den Masterstudiengang Theoretische Philosophie ist der Hochschulabschluss eines mindestens sechssemestrigen Studiums im In- oder Ausland. Für eine Bewerbung zum Wintersemester 2024/25 sind laut Eignungssatzung (s.u.) spätestens bis zum 15. Juli 2024 folgende Unterlagen per Post oder Email an Office.Hutter@lrz.uni-muenchen.de einzureichen:

  1. ein tabellarischer Lebenslauf als Grundlage für das Auswahlgespräch;
  2. eine Kopie des Abschlusszeugnisses aus dem Erststudium nach § 1 Abs. 1 oder
    ein entsprechendes Transcript of Records nach dem Leistungsstand von mindestens
    150 ECTS-Punkten, woraus sich eine Durchschnittsnote von 2,3 oder besser
    ergibt; bei ausländischen Studienabschlüssen gilt die Umrechnung nach der Modifizierten
    bayerischen Formel zur Umrechnung ausländischer Prüfungsleistungen,
    das Ergebnis wird zur nächstliegenden deutschen Note gerundet;
  3. ein maximal 15.000 Zeichen umfassender, in deutscher Sprache verfasster Aufsatz
    zur Überprüfung der Anforderungen im Sinn von § 1 Satz 3, der mindestens
    einem auf der Internetseite der Fakultät für Philosophie, Wissenschaftstheorie
    und Religionswissenschaft angegebenen Themengebiet der Theoretischen Philosophie
    zugeordnet werden kann; dem Aufsatz ist eine Versicherung beizulegen,
    dass er selbstständig und nur unter Verwendung der angegebenen Hilfsmittel
    verfasst wurde.

Bewerber*innen aus dem Ausland müssen - zusätzlich zur Einreichung der genannten Bewerbungsunterlagen zum 15. Juli 2024 - außerdem bis zum 15. Juli 2024 bei dem Referat für Internationale Angelegenheiten der LMU einen Antrag auf Zulassung zum Studium stellen. Im Fall von Hochschulabschlüssen, die im nicht deutschsprachigen Ausland erworben wurden, ist zudem eine amtlich beglaubigte Übersetzung des Zeugnisses/Transcripts in deutscher Sprache vorzulegen.

In eindeutigen Fällen entscheidet die Auswahlkommission bereits auf Grundlage der eingereichten Unterlagen über das Vorliegen der Eignung. Ist dies nicht möglich, werden Bewerber*innen zusätzlich zu einem Auswahlgespräch eingeladen, auf Basis dessen festgestellt wird, ob die Eignung vorliegt. Die Entscheidung über die Eignung erfolgt in jedem Fall bis spätestens 1. September 2024.

Bei Rückfragen zum Bewerbungsverfahren steht Ihnen unser wissenschaftlicher Mitarbeiter und Studiengangskoordinator Thomas Enthofer thomas.enthofer@lmu.de gerne zur Verfügung. Wir freuen uns über Ihr Interesse und wünschen viel Erfolg für Ihre Bewerbung.

Hinweis: Die Auswahlgespräche 2024 finden voraussichtlich etwa Mitte August 2024 statt. Sie werden über die Videokonferenzsoftware "Zoom" abgehalten.

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